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Hundekrankenversicherung mit Kastration

Die optimale Hundeversicherung mit Kastration als zuverlässige Lösung und Absicherung!

Tierarztkosten können ganz schön auf die Haushaltskasse durchschlagen: Insbesondere bei hartnäckigen, chronischen und komplexen Erkrankungen. Aber selbst unkomplizierte Routinebehandlungen, und der Vierbeiner wird zwangsläufig hin und wieder einmal krank werden, summieren sich über die Jahre zu keinem unwesentlichen Betrag. Eine Hundekrankenversicherung mit Kastration schützt Sie dagegen – auch bei medizinisch notwendigen Kastrationen.

Die Hundekrankenversicherung mit Kastration im Portrait

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung für den Menschen, bei der alle Krankenversicherer relativ vergleichbare Leistungen anbieten, gibt es bei der Hundekrankenversicherung mit Kastration größere Unterschiede. Das fängt schon bei den zu erwartenden unterschiedlichen Tarifmodellen an.

Davon gibt es meistens drei an der Zahl:

1. Basis-Tarife bieten, getreu ihrer Bezeichnung, eine solide Basisabsicherung – mehr aber nicht. Standardleistungen werden normalerweise übernommen, aber Höchstgrenzen können bei (sehr) kranken Tieren für eine Limitierung der zu erwartenden Erstattung sorgen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Kastrationen in Basis-Tarifen mitunter ausgeschlossen sind.

2. Premium-Tarife decken schon ein deutlich größeres Leistungsspektrum ab, auch werden oftmals höhere Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte übernommen. Diagnostisch notwendige Verfahren wie MRT oder Röntgen sind oft enthalten, ebenso können Sie in vielen Fällen mit einer Erstattung von Vorsorgeleistungen rechnen. Ob die Kastration hier enthalten ist, kann variieren. Mindestens Zuschüsse dafür sind aber zu erwarten.

3. Exklusiv- und Premium-Plus-Tarife bieten Ihnen und Ihrem Schatz die größtmögliche Absicherung. Jahreslimits und Erstattungsgrenzen sollten hier nicht existieren, auch der 4-fache Satz für Notdienste wird wahrscheinlich vom Versicherer übernommen – ebenso wie stationäre Aufenthalte. Medizinisch erforderliche Kastrationen sollten in dieser Hundekrankenversicherung übernommen werden.

Die einzelnen Tarife können Sie häufig noch mit anderen Hundeversicherungen kombinieren, zum Beispiel einer Hundehaftpflichtversicherung. Das ist deshalb praktisch, weil Sie durch die Hundekrankenversicherung mit Kastration einerseits die medizinischen Behandlungen und damit den Gesundheitsaspekt abdecken, andererseits durch die Haftpflichtversicherung etwaige Personen- oder Sachschäden an Dritten. Die Bündelung spart Sie im Regelfall Geld, mindestens aber viel Papierarbeit.


Lässt sich eine Hundekrankenversicherung mit Kastration später noch anpassen?

Bei den meisten Versicherern können Sie innerhalb der angebotenen Tarife wechseln, wobei mögliche Fristen zu berücksichtigen sind. Das ermöglicht Ihnen eine potenziell bessere Kostensteuerung, wobei ein Wechsel keinesfalls universell gültig ist. Letztlich hängt das allein von dem ab, was der Versicherer ermöglicht.

Selbiges gilt für die Umwandlung der Hundekrankenversicherung mit Kastration hin zu einer Hunde-OP-Versicherung. Selbige übernimmt nur medizinisch notwendige operative Eingriffe. Die Herabstufung geht mit geringeren monatlichen Beiträgen einher, gleichermaßen geben Sie im Gegenzug etwas von der Absicherung gegenüber hohen Kosten auf. Da Operationen normalerweise aber die teuersten Behandlungen sind, hätten Sie im Hinblick darauf zumindest noch einen zuverlässigen Schutz.

So eine Herabstufung könnte als Option im Raum stehen, wenn sich Ihr Schatz als sehr robust erwiesen hat und typischerweise keine gesundheitlichen Probleme hat. Ob das möglich ist, hängt aber erneut vom Versicherer ab.

Ist eine Hundekrankenversicherung mit Kastration tatsächlich eine hundertprozentige Rundum-Absicherung?

Die ehrliche Antwort ist: Leider nein, nicht unbedingt. Sie kennen das schon von Ihrer eigenen Krankenversicherung: Da gibt es viele Kosten die übernommen werden, aber auch einige wo die Versicherung nicht zahlt.

Zu bedenken ist bei dieser Frage:

  • Es gibt womöglich Rasselisten. Das bedeutet, dass einige Behandlungen für bestimmte Hunderassen nicht übernommen werden, da diese Hunderassen ein sehr hohes Risiko für einzelne Erkrankungen haben.
  • Es kann Ausschlüsse geben. Die Kastration ist schon so ein Fall, wo durchaus denkbar ist, dass dieser pauschal ausgeschlossen ist, selbst bei medizinischer Notwendigkeit. Außerdem sind womöglich individuelle Ausschlüsse zu erwarten, wenn Sie den Hund erst relativ spät versichern und der bis dahin schon bestimmte Vorerkrankungen hatte.
  • Es gibt Wartezeiten. In der Wartezeit, die mit dem Versicherungsbeginn ebenfalls beginnt, werden meist keine Kosten erstattet, außer die Behandlung ist auf einen Unfall zurückzuführen. Bei bestimmten Eingriffen, wie Gelenk-OPs, könnte noch eine individuelle Wartezeit gelten.
  • Es kann Höchstgrenzen geben. Erstattungsgrenzen gelten pro Behandlung und/oder pro Jahr. Ab diesem Betrag erfolgt keine Leistungserstattung mehr. Bei leistungsstarken Tarifen gibt es die Grenzen entweder nicht oder sie sind sehr hoch angesetzt und werden typischerweise eh nicht erreicht.
  • Elektive und vorsorgliche Eingriffe werden eher nicht übernommen. Das gilt zum Beispiel für eine Kastration, die nur aufgrund einer Verhaltenssteuerung erfolgen soll. Bei einer Hundekrankenversicherung mit Kastration ist dann nicht zwangsläufig mit einer Kostenerstattung zu rechnen.

Deshalb sollten Sie die Leistungen und Versicherungsbedingungen immer genau überprüfen. Gleichermaßen gilt aber: Die Hundekrankenversicherung mit Kastration bietet Ihnen in einer Vielzahl von Fällen eine wertvolle Absicherung, spart Sie bei erfolgten Behandlungen viel Geld und ermöglicht Ihnen damit indirekt bei der Wahl der Behandlung mehr Flexibilität.


Hundekrankenversicherung mit Kastration: Unterscheidung zur Kostenübernahme nach Kastrationsgrund

Es gibt in der Summe drei Varianten zur Kostenübernahme. Die sind einerseits eng an den Tarif, andererseits aber auch an den Grund der Kastration geknüpft.

1. Vorsorgliche/freiwillige Kastration

Um die Trächtigkeit zu verhindern oder das Verhalten zu steuern: Beides sind keine medizinisch notwendigen Gründe für eine Kastration. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Hundekrankenversicherung mit Kastration die Kosten überhaupt oder in voller Höhe erstattet. Bei einigen Tarifen gibt es womöglich einen Zuschuss, was uns zur nächsten Variante bringt.

2. Kastrationszuschuss

Sofern die Police diesen enthält, zahlt der Versicherer einen fixen Betrag, also einen Zuschuss. Der wird normalerweise einmal pro Hundeleben gewährt, was bei der Kastration aber genügen sollte. Die Höhe variiert stark, Sie können ungefähr von 50 bis 200 Euro ausgehen. Diese Summe wird die Kosten für die Kastration nicht komplett decken, Sie aber zumindest etwas entlasten. Bei Hündinnen ist die Kastration teurer (etwa 400 bis 700 Euro), daher macht der Zuschuss da einen geringeren Anteil als bei Rüden (200 bis 400 Euro) aus.

3. Medizinisch notwendige Kastration

Diese sollte durch die Hundekrankenversicherung mit Kastration übernommen werden, außer Kastrationen sind pauschal ausgeschlossen. Kastrationsgründe, die medizinisch bedingt sind, gehen auf bereits vorliegende Erkrankungen zurück. Das sind zum Beispiel:

  • Hodentumore
  • Mammatumore
  • Prostatavergrößerung
  • Gebärmutterentzündung

Die Hundekrankenversicherung mit Kastration zahlt dann die Eingriffskosten ebenso wie die Vor- und Nachsorge, da der Eingriff das jeweilige Hundeleben rettet. Wie schon zuvor erwähnt, sollten Sie aber auch hier Ausschlüsse, Erstattungsgrenzen und Rasselisten prüfen.

Worauf sollten Sie bei der Auswahl der Hundekrankenversicherung mit Kastration achten?

Das Kleingedruckte zu lesen ist vielleicht nervig, aber es ist notwendig. Sollte einmal der Ernstfall eintreten, werden Sie froh darüber sein, es beim damaligen Versicherungsabschluss getan zu haben.

Nehmen Sie das Kleingedruckte anhand unserer Checkliste gezielt unter die Lupe:

  • Was besagen die Versicherungsbedingungen ganz konkret zur Kastration?
  • Wird explizit ein Zuschuss erwähnt?
  • Werden Komplikationen trotzdem erstattet, auch wenn zuvor nur ein Zuschuss gezahlt wurde? (Dem ist meistens nicht so)
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung, falls ja, wie hoch ist diese?
  • Gibt es Erstattungsgrenzen, falls ja wie hoch sind die und gelten diese je nach Erkrankung oder pro Kalenderjahr?
  • Welcher GOT-Satz wird übernommen? (Idealerweise auch der 3- und 4-fache Satz)
  • Fällt die Hunderasse unter Einschränkungen aufgrund einer vorhandenen Rasseliste?
  • Was ist generell explizit ausgeschlossen?


Hundekrankenversicherungen können mehr, als nur Kastrationsfälle abzusichern!

Es wäre ein Trugschluss, die Hundekrankenversicherung mit Kastration ausschließlich auf die Kastration selbst zu reduzieren. Schließlich bedeutet „mit Kastration“ nur, dass medizinisch notwendige Kastrationen ebenfalls übernommen werden. Gleichermaßen entlastet und sichert Sie die Hundekrankenversicherung aber in allen erdenklichen anderen Fällen ab. Davon gibt es reichlich.

Folgende Erkrankungen, Operationen und damit Behandlungsfälle sollen nur einige von vielen Beispielen sein:

  • Operationen wie Tumor-OPs, Magendrehungen oder Kreuzbandrisse, die allesamt jeweils bis zu 3.000 Euro kosten können
  • chronische Erkrankungen, zum Beispiel an der Schilddrüse, eine Herzinsuffizienz oder Epilepsie setzen regelmäßige Behandlungen voraus
  • Allergien und Haut- beziehungsweise Fellprobleme können regelmäßig auftreten
  • rassespezifische Erkrankungen können hohe Kosten verursachen
  • Blutbilder kosten schon 250 Euro, auch Impfungen lassen sich auf etwa 100 Euro jährlich herunterbrechen

Mit einem einzelnen Behandlungsfall haben Sie die Kosten für die Hundekrankenversicherung mit Kastration normalerweise schon wieder „drin“. Wie wichtig die Versicherung ist, verdeutlichte eine Untersuchung der Tierapotheke Vetsource in den USA: Demnach gingen Tierarztbesuche jüngst deutlich zurück, weil sich diese viele US-Amerikaner nicht mehr leisten können. Aber das Tier nicht behandeln zu lassen, das kann ja keine Lösung sein!

Jetzt Hundekrankenversicherung mit Kastration vergleichen, abschließen und wichtige Sicherheit erhalten!

Die umfassende Versicherung des Tieres sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden: Schon allein, damit später keine Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen bestehen. Wir empfehlen daher: Vergleichen Sie gleich Ihre Optionen und verfügbare Tarife für die Hundekrankenversicherung mit Kastration – so können Sie sich in Sicherheit wiegen und der Zukunft noch etwas gelassener entgegenblicken.

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